Frechheit - Kaum zu übertreffen :(
Da ich weder Spam versende, noch irgendwas zu bewerben habe, falle ich auf einen T5F als SPAM-Mail nicht rein.
Hier der Müll vom Spammer, als Nachrichten Quelltext:
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Return-Path:
Received: from gmx.de (e177211208.adsl.alicedsl.de [85.177.211.208])
by shea.port23.de (Postfix) with SMTP id 722EE4CF9F
for ; Sun, 22 Apr 2007 14:08:03 +0200 (CEST)
Message-ID:
Date: Sun, 22 Apr 2007 16:57:30 +0400
From: "Rechtsabteilung"
User-Agent: Mozilla 4.7 [en]C-SYMPA (Win95; U)
X-Accept-Language: en-us
MIME-Version: 1.0
To:
Subject: Bitte beantworten Sie mir umgehend meinen T5F! (Folterfragebogen) Gerichtliche Anordnung droht!
Content-Type: text/plain;
charset="ascii"
Content-Transfer-Encoding: 8bit
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.0.4 (2005-06-05) on shea.port23.de
X-Spam-Level: **
X-Spam-Status: No, score=2.2 required=4.8 tests=FORGED_RCVD_HELO,
MANY_EXCLAMATIONS,RCVD_IN_NJABL_DUL,RCVD_IN_SORBS_DUL,SPF_FAIL,
SPF_HELO_FAIL autolearn=disabled version=3.0.4
Unverlangte Werbung an meine Adresse info@xtraserver4.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.4.2007, 11:46 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer
Webseite www.chaos.de auf meinen beruflich genutzten E-Mail-Account.
Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die
Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste
eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine
solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine
unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph
823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren
hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und
Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten
Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten
und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist
seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die
Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der
elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst
wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so
haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als
mittelbarer Stoerer.
Ich fordere Sie daher auf, bis
24.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend folgenden T5F zu beantworten. (Thoms
Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Thoms_Fassung_von_Framstags_freundlichem_Folte
rfragebogen
eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer
Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu
unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu
versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand
ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung
bestanden.
Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber
zu erteilen:
1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher
Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.
2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.
3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.
Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen
gesetzten Frist bis zum 24.4.2007.
Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungserklaerung
abgegeben haben und den T5F - Folterfragebogen zugesandt haben, werde ich
unverzueglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: kanzlei@mis-web.ch
Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht
eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im
Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung
handelt.
Mit freundlichen Gruessen
Andrew Macher
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